Abhängig vom Auftrag können sich die Rechtsanwaltskosten für eine Beratung, eine außergerichtiliche Vertretung oder eine Vertretung vor Gericht aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), aus einer Stunden- oder Pauschalvereinbarung ergeben. Erkundigen Sie sich gleich beim ersten Gespräch nach dem Umfang der Kosten.
Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel für eine Vertretung vor Gericht verfügen, beraten wir Sie über die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe und stellen bei Bedarf den Antrag bei Gericht für Sie.
Wir helfen Ihnen ebenso zu prüfen, ob die Rechtsschutzversicherung Ihren Fall übernehmen muss.
Anja Borstelmann
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Mediatorin
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Tel.: | (040) 37 423 747 |
Fax: | (040) 37 423 746 |
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